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Hypotheken für Zweckgesellschaften (SPV)

Viele unserer Mandanten entscheiden sich für die Gründung einer Zweckgesellschaft (SPV), um ihre Immobilien in Spanien zu erwerben. Zweckgesellschaften können Mantelgesellschaften sein, die nach dem Kauf keine weiteren Handelsaktivitäten mehr betreiben, oder Gesellschaften, die speziell für den Kauf und die Vermietung von Immobilien gegründet werden. In jedem Fall ist dabei eine möglichst hohe Steuereffizienz angestrebt.

Wir können auch Hypotheken für ausländische Unternehmen arrangieren, die Immobilien in Spanien erwerben. Die meisten Banken verlangen jedoch weiterhin die Gründung einer spanischen GmbH als direkten Eigentümer der Immobilie.

Die Banken legen stets ihre eigenen Kriterien für die Tragbarkeit der Finanzierung einer Zweckgesellschaft an. Daher stützen wir unsere Analyse entweder auf die Geschäftsführer oder Gesellschafter, die möglicherweise auch persönliche Bürgschaften stellen müssen, oder auf eine voll geschäftsfähige Muttergesellschaft, die ebenfalls die Kreditaufnahme garantieren muss.

Vor dem Kauf einer Immobilie im Namen einer Zweckgesellschaft empfehlen wir unseren Mandanten, zunächst die notwendige Steuerberatung einzuholen. Wir arbeiten mit einigen der führenden spanischen Kanzleien für Steuer-, Vermögens- und Erbschaftssteuerplanung (ITP) zusammen, die Sie bei der optimalen Gestaltung Ihres Kaufs beraten.

Wir wissen, dass jede Transaktion einzigartig ist. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung kontaktieren Sie uns bitte oder fordern Sie ein Gespräch mit einem unserer erfahrenen Berater an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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